Wussten Sie schon, dass Sie je nach Anlagenklasse auf einen Teil Ihrer Ersparnisse verzichten müssen, sofern Sie später Deutschland den Rücken kehren möchten? Wenn nicht, dann sind Sie damit nicht allein.
Kaum einem Riespersparer welcher bspw. später mit der Rente ins Ausland ziehen möchte, dürften wohl die Konsequenzen bezüglich seiner gewählten Vorsorge klar sein. Denn wer sich entschließt Deutschland zu verlassen und in ein Nicht-EU-Land reist, muss bei der Riestervorsorge anschließend generell diverse Leistungen zurück zahlen, wie u.a. erhaltene Zuschläge vom Staat, Steuervorteile usw..
Dabei geht es doch auch wesentlich einfacher. Ein Goldsparplan bspw. generiert „langfristig“ in der Regel eine weitaus höhere Wertsteigerung als die Riestervorsorge – 9,5 Prozent jährlich (1970 bis 2010). Daher benötigt die Altersvorsorge in Gold auch keine Zuschläge. Zudem ist Gold von der Steuer befreit und benötigt daher nicht, entgegen der Riestervorsorge, Steuervergünstigungen.
Dem nicht genug, kann Gold – im Gegensatz zu der Riestervorsorge – niemals wertlos werden und später sogar an die Kinder weitervererbt werden.
Last but not least, ist Gold jederzeit in Geld – ohne Einschränkungen – umtauschbar. Wohingegen der Riestersparer hoffen muss wenigstens seine eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen.
Der wohl einzige Nachteil von Gold als Altersvorsorge, es bringt keine Zinsen/Dividende/Mieteinnahmen! Doch auch hier gibt es eine Alternative: So kann der angesparte Goldbetrag später jederzeit – bspw. mit dem Renteneintritt – in eine bessere verzinste Anlage wie Festgeld umgetauscht werden. Hierzu ein Beispiel: Wer im Jahre 2000 nur 20.000 USD in Gold getauscht hätte und sich dieses im Jahre 2011 in Geldeinheiten (US-Dollar) umgetauscht und auf einem Festgeldkonto zu 5% angelegt hätte, würde jetzt ein zusätzliches jährliches Einkommen von etwa 7.190 USD genießen.
Wer sogar frühzeitig im Jahre 1970 angefangen hätte nur 20.000 USD in Gold zu tauschen, könnte sich sogar – auf einem Festgeldkonto zu 5% pro Jahr umgetauscht – über jährlich etwa zusätzlich 54.575,55 USD freuen, was einem Monatseinkommen von immerhin 4.547,96 USD (vor Steuern) entspricht. Wie gesagt, das ohne den Grundbetrag dabei anzurühren. In diesem Fall könnten sich bspw. die Kinder nach dem Ableben immer noch ebenso über 1.091.510 USD freuen bzw. über wenigstens 143.800 USD (1. Beispiel).