Vergleich von unterschiedlichen Formen der Goldanlage

„Nicht alles ist Gold was glänzt“. Dies gilt insbesondere für die Goldanlage. Ein Überblick über die Möglichkeiten Geld in Gold abzusichern bezogen auf Risiken und Versteuerung:

  1. „Physisches Gold“ im Schließfach

– direktes Eigentum

– Risiken: beschränkter Versicherungsschutz

– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung

2. „Physisches Gold“ Verwahrung daheim

– direktes Eigentum

– Risiken: Diebstahl/Einbruch

– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung

3. „Physisches Gold“ Tresorgold

– direktes Eigentum „Sondervermögen“

– Risiken: keine

– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung

4. „Börsengehandeltes Gold“ ETC

– Schuldrechtlicher Anspruch

– Risiken: Emittent

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

5. „Börsengehandeltes Gold“ ETF und Gold-Fonds

– Miteigentum

– Risiken: Emittent

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

6. „Börsengehandeltes Gold“ Goldzertifikate

– kein Eigentumsrecht

– Risiken: Emittent

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

7. „Börsengehandeltes Gold“ Derivate auf Gold

– kein Eigentumsrecht

– Risiken: Emittent

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

8. Aktien von Goldminenunternehmen

– kein Eigentum an Gold, sondern nur Anteile auf das Unternehmen

– Risiken: Unternehmen

– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer

Fazit: Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten „Verwahrung daheim“, „Tresorgold“ und im „Schließfach“ ermöglicht. Schon allein deshalb scheiden eigentlich bezüglich der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus. Allerdings ist ein Schließfach generell nur eingeschränkt abgesichert, so das im Falle eine Diebstahles keine Sicherheiten gegeben sind. Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold daheim. Lediglich Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle Individualitäten inklusive.

Tresorgold bietet darüber hinaus den steuerlichen Vorteil. Nach einem Jahr Lagerhaltung fällt keine Abgeltungssteuer an!

Tresorgold erlaubt dem Kunden gleichzeitig höchste Flexibilität beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen.

Doch Vorsicht, nicht jeder Goldanbieter der sich eventuell als Tresorgold bezeichnet ist auch 100% seriös, daher empfiehlt der World Gold Council, dass “Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern, kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden verleihen, das Gold bei einem unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände zulassen”. Seriöse Tresorgoldanbieter unter strengsten Qualitätskriterien inklusive Goldsparplan-Option finden Sie als Vergleich auch hier im Blog.

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Eine Antwort zu Vergleich von unterschiedlichen Formen der Goldanlage

  1. Steffen sagt:

    Mal wieder eine tolle Übersicht! Super!

    Da ich diesen Blog sehr gerne lese, mal wieder ein paar Ergänzungen von mir, die vielleicht für den einen oder anderen von Interesse sind:

    1. Wer sich entschließen sollte, sein Gold im Bankschließfach zu verwahren, der sollte entweder bei der Bank eine ausreichende Versicherung abschließen oder aber seine Hausratsversicherung überprüfen, in welchem Umfang in ihr bereits ein Schutz von Bankschließfächern enthalten ist. Es kann dann durchaus sein, dass eine zusätzliche Versicherung bei der Bank nicht nötig ist. Aber unbedingt einmal die Bedingungen durchlesen.

    Falls die derzeitige Hausratsversicherung keinen Schutz bietet, könnte man über einen Wechsel der Versicherung nachdenken. Hausratsversicherungen sind sehr günstig und auf jeden Fall billiger als eine gesonderte Schließfachversicherung bei der Bank.

    Nur versichern sollte man das Schließfach auf jeden Fall. Denn es besteht ansonsten kein Schutz gegen Raub und anderweitigen Verlust. Und ja, es gab Fälle, da wurde in Bankschließfächer eingebrochen und Millionensummen gestohlen.

    2. Ich selbst besitze schon lange Tresorgold. Dennoch sollte man auch hier das inhärente Risiko nicht ganz unter den Tisch fallen lassen. Der Anbieter könnte sich mit meinem Gold in die Südsee absetzen. Das ist zwar eine Straftat, aber das hindert im Zweifel niemanden. Die Verwahrer (die den Tresor betreiben) handeln auf Anweisung des Anbieters (denn mit ihm haben sie einen Vertrag, nicht mit mir) und (müssen) darauf vertrauen, dass die von ihm gelieferten Transaktionsdaten stimmen. Der Anbieter könnte diese aber manipulieren und sich sich so in den Besitz meines Goldes bringen.

    Und nicht zu vergessen, ich sprach es schon in einem anderen Kommentar an, wer Gold als Versicherung für Krisenzeiten anspart, hat beim Tresorgold unter Umständen ein Problem, wenn es zu großen Umbrüchen, Unruhen, Systemausfällen oder staatlich verfügten Bankfeiertagen kommt. Dies sollte mich zwar nicht dauerhaft von meinem Gold trennen, temporär aber sehr wohl.

    Wie Matthias an anderer Stelle schon empfahl, sollte man überlegen, ob man nicht eine gewisse Menge Gold in nicht zu großer Stückelung daheim versteckt, um auch für solche Fälle gerüstet zu sein. Dies kombiniert mit einem seriösen Tresorgoldanbieter minimiert die Risiken wohl soweit es denn möglich ist. Restrisiken bleiben immer – sonst wäre es nicht das Leben.

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