„Nicht alles ist Gold was glänzt“. Dies gilt insbesondere für die Goldanlage. Ein Überblick über die Möglichkeiten Geld in Gold abzusichern bezogen auf Risiken und Versteuerung:
- „Physisches Gold“ im Schließfach
– direktes Eigentum
– Risiken: beschränkter Versicherungsschutz
– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung
2. „Physisches Gold“ Verwahrung daheim
– direktes Eigentum
– Risiken: Diebstahl/Einbruch
– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung
3. „Physisches Gold“ Tresorgold
– direktes Eigentum „Sondervermögen“
– Risiken: keine
– nach einem Jahr Haltung keine Besteuerung
4. „Börsengehandeltes Gold“ ETC
– Schuldrechtlicher Anspruch
– Risiken: Emittent
– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
5. „Börsengehandeltes Gold“ ETF und Gold-Fonds
– Miteigentum
– Risiken: Emittent
– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
6. „Börsengehandeltes Gold“ Goldzertifikate
– kein Eigentumsrecht
– Risiken: Emittent
– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
7. „Börsengehandeltes Gold“ Derivate auf Gold
– kein Eigentumsrecht
– Risiken: Emittent
– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
8. Aktien von Goldminenunternehmen
– kein Eigentum an Gold, sondern nur Anteile auf das Unternehmen
– Risiken: Unternehmen
– Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer
Fazit: Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten „Verwahrung daheim“, „Tresorgold“ und im „Schließfach“ ermöglicht. Schon allein deshalb scheiden eigentlich bezüglich der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus. Allerdings ist ein Schließfach generell nur eingeschränkt abgesichert, so das im Falle eine Diebstahles keine Sicherheiten gegeben sind. Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold daheim. Lediglich Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle Individualitäten inklusive.
Tresorgold bietet darüber hinaus den steuerlichen Vorteil. Nach einem Jahr Lagerhaltung fällt keine Abgeltungssteuer an!
Tresorgold erlaubt dem Kunden gleichzeitig höchste Flexibilität beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen.
Doch Vorsicht, nicht jeder Goldanbieter der sich eventuell als Tresorgold bezeichnet ist auch 100% seriös, daher empfiehlt der World Gold Council, dass “Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern, kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden verleihen, das Gold bei einem unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände zulassen”. Seriöse Tresorgoldanbieter unter strengsten Qualitätskriterien inklusive Goldsparplan-Option finden Sie als Vergleich auch hier im Blog.